Frauenanteil Gründungen als Einzelunternehmen
Frauenanteil bei Neugründungen von Einzelunternehmen
Einzelunternehmen haben im gewerblichen Gründungsgeschehen einen hohen Stellenwert. Von den 594.515 gewerblichen Neugründungen im Jahr 2024 wurden 481.329 in der Form eines Einzelunternehmens gegründet (81 Prozent). Der Frauenanteil an allen Gründungen von Einzelunternehmen liegt im Jahr 2024 bei 38,3 Prozent und damit über dem Frauenanteil unter allen Gewerbetreibenden, die im selben Jahr an einer Neugründung beteiligt waren (32,8 Prozent). Bei Betrachtung aller Gründungsaktivitäten von Frauen wird deutlich, dass diese anteilig gesehen häufiger ein Einzelunternehmen gründen als Männer: 85,6 Prozent aller gewerblichen Gründungen von Frauen erfolgen in Form eines Einzelunternehmens, 7,3 Prozent als Gesellschaft mit beschränkter Haftung und 6,0 Prozent als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Bei den Männern nehmen diese drei Rechtsformen eines Gewerbes bei Gründungen ebenfalls den höchsten Stellenwert ein. Mit 67,4 Prozent Einzelunternehmen liegt der prozentuale Anteil jedoch unter dem der Frauen, während die Rechtsformen „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ mit 20,0 Prozent und „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ mit 9,4 Prozent bei männlichen Gründern eine größere Bedeutung haben.
Die Entwicklung zeigt, dass die Anzahl der Gründungen von Einzelunternehmen (und gewerblichen Neugründungen allgemein) in den letzten rund 20 Jahren insgesamt deutlich zurückgegangen ist. Gab es im Jahr 2003 noch 568.872 Neugründungen in diesem Bereich (im Jahr 2004 waren es sogar mit 704.051 noch einmal deutlich mehr Neugründungen), sind es im Jahr 2024 nur noch 481.329 Neugründungen. Für die letzten beiden Jahre ist jedoch wieder eine Steigerung der gewerblichen Gründungsaktivitäten zu verzeichnen. Im Jahr 2023 nahm die Zahl der Neugründungen von Einzelunternehmen im Vergleich zum Vorjahr sogar um 8,6 Prozent zu. Die Gründung von Einzelunternehmen hat sich bei Frauen und Männern ähnlich entwickelt, so dass sich der Frauenanteil über die Jahre nur wenig verändert hat: Von 34,1 Prozent im Jahr 2003 ist er bis zum Jahr 2024 auf 38,3 Prozent gestiegen. Etwas mehr als ein Drittel aller Neugründungen eines Einzelunternehmens entfällt – unabhängig von der Gesamtanzahl der Gründungen – dementsprechend auf Frauen.
Viele Gründungen von Frauen erfolgen im Nebenerwerb
Einen Großteil der Neugründungen von Einzelunternehmen machen die sogenannten „sonstigen Neugründungen“ aus (449.344 von insgesamt 481.329 Gründungen als Einzelunternehmen). Zu den „sonstigen Neugründungen“ zählen Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe. Kleinunternehmen werden nicht im Handelsregister eingetragen und sie beschäftigen keine Arbeitnehmer*innen, ihre Gründer*innen gelten nicht als Kaufmann/Kauffrau.
Viele dieser Unternehmen sind Nebenerwerbsbetriebe, die im Laufe der Jahre einen immer größeren Stellenwert eingenommen haben. Während bei den Frauen im Jahr 2003 noch 29,3 Prozent aller Neugründungen eines Einzelunternehmens als Nebenerwerbstätigkeit angemeldet wurden, sind dies rund 20 Jahre später im Jahr 2024 mit 68,5 Prozent mehr als zwei Drittel aller Neuanmeldungen. Auch bei den Männern ist die Bedeutung eines Nebengewerbes über die Jahre deutlich gestiegen: Von ihnen meldeten im Jahr 2003 22,1 Prozent ihre Neugründung eines Einzelunternehmens als Nebengewerbe an, im Jahr 2024 beträgt der Anteil 57,8 Prozent. Der Anteil ist bei Frauen und Männern in Folge der Corona-Pandemie vor allem in den Jahren 2020 und 2021 deutlich angestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2019 stieg der Anteil an Nebenerwerbsgründungen zum Jahr 2021 bei den Männern um rund 10 Prozentpunkte an, bei den Frauen um rund 7 Prozentpunkte. Der in den vorliegenden Daten erkennbare deutliche Rückgang im Jahr 2023 ist auf eine Fehlkennzeichnung von Nebenerwerbsbetrieben als Kleinunternehmen zurückzuführen (siehe Hinweise zu den Daten unten). Im Jahr 2024 erreicht die Anzahl der Neugründungen von Einzelunternehmen im Nebenerwerb mit insgesamt 297.899 Gründungen einen neuen Höchstwert (nicht grafisch dargestellt). Sowohl bei Frauen als auch bei Männern liegt der Anteil der Nebenerwerbsgründungen wieder auf dem Niveau des Jahres 2022 und damit weiterhin über dem Vor-Pandemie-Niveau.
Der Frauenanteil an allen Nebenerwerbsgründungen eines Einzelunternehmens beträgt im Jahr 2024 42,4 Prozent (nicht grafisch dargestellt) und liegt damit über dem Anteil von Gründerinnen eines Einzelunternehmens insgesamt (38,3 Prozent).
Unternehmen als Nebenerwerb haben insgesamt eine geringere wirtschaftliche Bedeutung und können nicht als Existenzgründung im Sinne einer selbständigen Vollzeiterwerbstätigkeit verstanden werden. Laut dem KfW-Gründungsmonitor 2023 bestand jedoch bei jeder fünften Gründung im Nebenerwerb die Absicht, das Unternehmen dauerhaft in einen Vollerwerbsbetrieb auszubauen.1
Literatur
Literatur
1 Metzger, Georg / KfW-Research (2023): KfW-Gründungsmonitor 2023. Gründungstätigkeit in Deutschland: im Spannungsfeld zwischen Fachkräftemangel und Corona-Blues. KfW Bankengruppe (Hrsg.), Frankfurt am Main.
Weiterführende Publikationen
Metzger, Georg / KfW-Research (2024): KfW-Gründungsmonitor 2024. Der Gründungstätigkeit fehlen die makroökonomischen Impulse – Selbstständige werden als Multiplikatoren wichtiger. KfW Bankengruppe (Hrsg.), Frankfurt am Main.
zur Publikation
Hinweise zu den Daten
Anleitung zum Download der Grafik und Daten:
Die Grafiken und die zu Grunde liegenden Daten können jeweils durch einen Linksklick auf die drei Striche rechts oben am Rand der Grafik heruntergeladen werden. Bei Weiterverwendung der Grafiken oder Daten bitten wir um Angabe der Quellen.
Datenquellen:
- Entwicklung Neugründungen von Einzelunternehmen: Statistisches Bundesamt 2025, Gewerbeanzeigenstatistik, Tabelle 52311-0055: Einzelunternehmer aus Gewerbeanmeldungen: Deutschland, Jahre, Grund der Gewerbeanmeldung, Geschlecht
- Entwicklung Neugründungen von Einzelunternehmen im Nebenerwerb: Statistisches Bundesamt 2025, Gewerbeanzeigenstatistik, Tabelle 52311-0066: Einzelunternehmer aus Neugründungen: Deutschland, Jahre, Art der Neugründung, Geschlecht
- (nicht grafisch dargestellt) Neugründungen von Einzelunternehmen nach Rechtsform: Statistisches Bundesamt 2025, Gewerbeanzeigenstatistik, Tabelle 52311-0065: Gewerbetreibende aus Neugründungen: Deutschland, Jahre, Geschlecht, Rechtsform
Anmerkungen:
Die Statistik erscheint monatlich.
Vollerhebung mit Auskunftspflicht.
Die Datengewinnung erfolgt über die Gewerbeämter und zuständigen Statistischen Landesämter.
Erfasst werden Informationen über die Zahl der Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen nach Wirtschaftsbereichen, Rechtsformen, Zahl der tätigen Personen und Bundesländer, sowie Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden.
Neugründungen: Betriebsgründungen (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle), sonstige Neugründungen (inklusive Nebenerwerb).
Einschränkungen / Brüche in den Daten:
Neugründungen ohne Reisegewerbe; bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe.
Neugründungen von Einzelunternehmen im Nebenerwerb: Die Daten für das Jahr 2023 sind nur eingeschränkt aussagekräftig. Aufgrund von technischen Problemen bei der Übermittlung an die amtliche Statistik wurden zum Teil Nebenerwerbsbetriebe als Kleinunternehmen gekennzeichnet. Der tatsächliche Anteil von Gründungen im Nebenerwerb liegt daher über dem hier dargestellten.