Mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat einen Beschluss zur Selbstverpflichtung der Hochschulen für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen gefasst.
Die in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zusammengeschlossenen deutschen Hochschulen setzen sich dafür ein, strukturelle Geschlechterungleichheiten weiter abzubauen und eine angemessene Repräsentation der Geschlechter auf Professuren an den Hochschulen zu erzielen. In einer am 14.05.2024 in Fulda gefassten Entschließung benennt die Mitgliederversammlung der HRK dafür konkrete Ziele und Handlungsfelder sowie Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines institutionellen Kultur- und Strukturwandels zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen beitragen können und den Charakter einer Selbstverpflichtung haben.
Trotz aller bisherigen Erfolge bestehe etwa die Unterrepräsentanz von Wissenschaftlerinnen bei den besetzten Professuren der Hochschulen fort, daher sei ein entschlosseneres Vorgehen zur Gleichstellung erforderlich, erläutert Prof. Dr. Angela Ittel, HRK-Vizepräsidentin für Internationales, Gleichstellung und Diversität: „Die Hochschulen sind nun eingeladen, sich die von der HRK-Mitgliederversammlung aufgezeigten Ziele zu eigen zu machen und als Institutionen einzuwilligen, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die mittel- bis langfristig eine Gleichverteilung aller Geschlechter auf Professuren an deutschen Hochschulen ermöglichen können.“
Für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen empfiehlt der HRK-Beschluss vor allem eine aktivere Rekrutierung von Frauen in frühen wissenschaftlichen Karrierephasen, um den Kandidat*innenkreis für Berufungen zu erweitern. Weitere Maßnahmen seien die Etablierung geschlechtergerechterer Berufungsverfahren und Vergütungsstrukturen sowie die institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung. Zudem sei ein konsequentes Monitoring dieser Maßnahmen notwendig, um die Umsetzung der Ziele sicherstellen zu können.
Die Handlungsfelder der Selbstverpflichtung und die darauf bezogenen Maßnahmenvorschläge wurden in den vergangenen Monaten von einer Arbeitsgruppe aus Hochschulleitungen erarbeitet, die von der HRK-Mitgliederversammlung im Mai 2023 in Trier eingesetzt worden war. Die Beratungen knüpften dabei an die HRK-Entschließung „Zur Situation von Frauen auf Karrierewegen an deutschen Hochschulen“ aus dem Jahr 2022 an.
Der Präsident der HRK, Prof. Dr. Walter Rosenthal, erklärt dazu: „Die Hochschulen haben bezüglich Gleichstellung, Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion in der vergangenen Dekade unbestreitbar große Fortschritte erzielt. Gleichwohl bleibt noch viel zu tun. Sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene, mit den Fakultäten und Fachbereichen, werden wir die noch erforderlichen Schritte gehen, um über alle Fächer und Ebenen hinweg eine angemessene Repräsentation der Geschlechter zu erreichen und langfristig sicherzustellen.“
Neuere wissenschaftliche Untersuchungen wiesen darauf hin, dass Frauen nicht seltener als Männer auf Professuren berufen werden. Entscheidend sei, dass einer Berufungskommission eine genügend große Anzahl an Kandidatinnen zur Auswahl gestellt werden könne, erläutert Angela Ittel: „Die gute Nachricht ist also, dass die verschiedenen Gleichstellungsmaßnahmen an den Hochschulen wirken! Vor diesem Hintergrund dürfen wir uns mit Blick auf die nun vorliegenden Anregungen und die Selbstverpflichtung bestätigt fühlen. Wir sind auf dem richtigen Weg.“
Als Begleitmaßnahme der Selbstverpflichtung werden die Signatarhochschulen gebeten, die ihrerseits institutionell etablierten Instrumente in die öffentlich einsehbare Datenbank des Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS einzutragen. Das CEWS soll beauftragt werden, die Maßnahmen auf Systemebene in regelmäßigen Abständen auszuwerten. Die HRK wird das Verfahren inhaltlich durch Veranstaltungsangebote zu spezifischen Themen begleiten.