Nützliche Erfindungen, gelungene Designs oder einprägsame Markennamen können wirtschaftlich sehr wertvoll sein. Gut, wenn Sie Ihr geistiges Eigentum vor unerwünschter Nachahmung schützen!
Schutzrechte sichern die Exklusivität Ihrer Schöpfung: Sie allein entscheiden, wer diese wann nutzen darf - und wofür. Sie allein bestimmen über die Verwertung Ihrer Eigenentwicklung und können anderen diese untersagen. Sie allein haben die Verfügungsgewalt über das mögliche kommerzielle Potenzial.
Eine im Jahr 2023 durchgeführte Analyse des Deutschen Patent- und Markenamts ergab, dass der Anteil der weiblichen Erfinderinnen in Deutschland im Jahr 2022 lediglich 7,6 Prozent betrug. Dieser Wert ist aus unserer Sicht deutlich zu niedrig!
Als Metavorhaben meta-IFiF setzen wir uns gemeinsam mit den Projekten der Förderrichtlinie „Innovative Frauen im Fokus“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung dafür ein, die Sichtbarkeit und Repräsentanz von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation zu erhöhen.
Deshalb möchten wir alle innovativen Frauen ermutigen, ihre Ideen und Erfindungen schützen zu lassen! Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) haben wir nachgefragt, warum der Schutz der eigenen Idee so wichtig ist, welche Ideen geschützt werden können und wo es Unterstützung gibt.
Das DPMA fungiert als das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums – von Patenten über Gebrauchsmuster bis hin zu Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt weltweit spielt es eine zentrale Rolle für die Zukunft des Erfindungsstandorts Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft.
#3FragenAn
Das ist abhängig davon, welches Schutzrecht für Sie und Ihre Idee in Frage kommt. Ein Patent erhalten Sie für eine technische Erfindung, die weltweit neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Das trifft auch auf ein Gebrauchsmuster zu. Wenn Sie ein Wort, ein Bild oder einen Klang schützen lassen wollen, müssen Sie eine Marke anmelden. Dabei darf es sich nicht um eine reine Beschreibung der Dienstleistung oder Ware handeln und die Unterscheidungskraft muss gewährleistet sein. Wollen Sie die Farb- und Formgebung eines Produktes schützen lassen, müssen Sie ein Design eintragen lassen. Hier sind die Neuheit und Eigenart für den Schutz erforderlich.
Unser Tipp: Recherchieren Sie gründlich! Egal, welches Schutzrecht für Sie interessant sein könnte - wichtig ist, dass Sie sich vor einer Anmeldung gut über bereits existierende Schutzrechte in Ihrem Gebiet informieren: Wie ist der Stand der Technik in dem Bereich, in dem Sie Ihre Erfindung gemacht haben? Gibt es den Markennamen vielleicht schon, den Sie anmelden möchten? Verletze ich mit meinem Gestaltungsentwurf möglicherweise die Schutzrechte eines anderen?
Wir dürfen Sie zu Ihrer konkreten Idee und Anmeldung nicht rechtlich und strategisch beraten, arbeiten aber eng mit den Patentinformationszentren (PIZ) zusammen, die Ihnen als neutrale Erstanlaufstelle für Fragen zu Patenten, Marken und Designs bundesweit an vielen Standorten zur Verfügung stehen.